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„Der Rechtsanwalt ist
zu teurer“ – ein wirksames und weit verbreitetes Klischee.
Aus Unsicherheit
wegen der aufkommenden Kosten scheuen viele den Gang zum Anwalt.
Natürlich kostet ein
Rechtsanwalt Geld, allerdings ist der Rahmen der wahrscheinlich anfallenden
Gebühren absehbar oder schätzbar.
Die Gebühren sollen
für meine Mandanten transparent sein, nur so kann eine angenehme und
professionelle Arbeitsatmosphäre geschaffen werden, die auf gegenseitigem
Vertrauen beruht.
Deswegen scheuen Sie
sich bitte nicht, gleich zu Anfang, gerne auch schon bei der telefonischen
Terminvereinbarung, nach den ungefähren Kosten zu fragen.
Sollte eine
gerichtliche Auseinandersetzung erfolgen, dann kläre ich Sie vorher über
das Kostenrisiko auf.
Sie sollten aber auch
nicht vergessen, dass im Falle des Obsiegens die gegnerische Partei die
vollen Kosten zu tragen hat.
Grundsätzlich richten
sich die Gebühren eines Rechtsanwalts nach dem
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Manchmal allerdings ist es von Vorteil, eine
vom Rechtsanwaltsvergütungsgesetz unabhängige Honorarvereinbarung zu
treffen.
Sollten Sie eine
Rechtsschutzversicherung haben, dann übernimmt diese bei Vorliegen eines
Versicherungsfalles die kompletten Kosten des Rechtsstreits.
Gerne stelle ich für
Sie die Deckungsanfrage und erledige alle Formalitäten.
Sie haben keine
Rechtsschutzversicherung und sind selbst finanziell nicht in der Lage, die
Kosten für einen Rechtsstreit zu übernehmen?
In einem solchen Fall
könnten Sie einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben.
Insbesondere ist dies
bei Empfängern von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem
SGB II oder bei Personen mit geringen Einkünften (z. B. Rentnern) der Fall.
Sprechen Sie mich an,
gerne helfe ich Ihnen bei allen Formalitäten.
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