Rechtsanwätin Janine Schwadorf

 

 

Kosten

 

„Der Rechtsanwalt ist zu teurer“ – ein wirksames und weit verbreitetes Klischee.

Aus Unsicherheit wegen der aufkommenden Kosten scheuen viele den Gang zum Anwalt.

Natürlich kostet ein Rechtsanwalt Geld, allerdings ist der Rahmen der wahrscheinlich anfallenden Gebühren absehbar oder schätzbar.

 

Die Gebühren sollen für meine Mandanten transparent sein, nur so kann eine angenehme und professionelle Arbeitsatmosphäre geschaffen werden, die auf gegenseitigem Vertrauen beruht.

Deswegen scheuen Sie sich bitte nicht, gleich zu Anfang, gerne auch schon bei der telefonischen Terminvereinbarung, nach den ungefähren Kosten zu fragen.

Sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung erfolgen, dann kläre ich Sie vorher über das Kostenrisiko auf.

 

Sie sollten aber auch nicht vergessen, dass im Falle des Obsiegens die gegnerische Partei die vollen Kosten zu tragen hat.

 

Grundsätzlich richten sich die Gebühren eines Rechtsanwalts nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Manchmal allerdings ist es von Vorteil, eine vom Rechtsanwaltsvergütungsgesetz unabhängige Honorarvereinbarung zu treffen.

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, dann übernimmt diese bei Vorliegen eines Versicherungsfalles die kompletten Kosten des Rechtsstreits.

 

Gerne stelle ich für Sie die Deckungsanfrage und erledige alle Formalitäten.

Sie haben keine Rechtsschutzversicherung und sind selbst finanziell nicht in der Lage, die Kosten für einen Rechtsstreit zu übernehmen?

 

In einem solchen Fall könnten Sie einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben.

Insbesondere ist dies bei Empfängern von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II oder bei Personen mit geringen Einkünften (z. B. Rentnern) der Fall.

 

Sprechen Sie mich an, gerne helfe ich Ihnen bei allen Formalitäten.