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Im Folgenden soll Ihnen ein
Eindruck meiner Tätigkeit als Rechtsanwältin vermittelt werden.
Nach dem Studium der
Rechtswissenschaften an der Universität Bremen und der Rheinischen
Friedrich- Wilhelms- Universität Bonn, sowie dem darauf folgendem
Referendariat beim Landgericht Köln bin ich seit dem Jahr 2006 zugelassene
Rechtsanwältin mit Büros in Alfter und in Bonn.
Neben meiner Tätigkeit als
Rechtsanwältin habe ich einen Lehrauftrag an dem Rheinischen
Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln und Bonn, wo ich
Zivilrecht, Verwaltungsrecht und Staatsrecht doziere.
Als Volljuristin kann ich
Sie in jedem Fall vertreten.
Durch die Zusammenarbeit
mit einer Bonner Steuerberaterkanzlei können juristische Aspekte auch im
Hinblick auf die steuerrechtliche Seite hin überprüft werden.
Die aufgeführten
Rechtsgebiete sollen Ihnen einen kurzen Überblick über mein
Beschäftigungsspektrum geben.
Meine
Erfahrung als Anwältin hat mir gezeigt, dass gerade in der ersten Phase
eines Rechtsstreits die entscheidenden Fehler gemacht werden.
Deshalb sollten Sie
möglichst frühzeitig fachkundigen Rat einholen.
Und immer daran denken –
Ihr Erfolg ist mein Erfolg!
Ihre Janine Schwadorf
Rechtsanwältin aus
Leidenschaft
Klicken Sie auf einen der
folgenden Links,
um zum gewünschten
Rechtsgebiet zu gelangen:
Allgemeines Zivilrecht und
Vertragsrecht
Arbeitsrecht
Einstweiliger Rechtsschutz
Erbrecht
Familienrecht
Missbrauch
Forderungseinzug
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Straf- und
Ordnungswidrigkeitenrecht
Verkehrsrecht
Sonstige Rechtsgebiete
Allgemeines Zivilrecht und
Vertragsrecht
Das allgemeine Zivilrecht
ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) normiert.
Es regelt die
Rechtsbeziehungen zwischen Personen (natürliche oder juristische)
untereinander.
Hierzu zählen insbesondere
alle Rechte und Pflichten aus den verschiednen Vertragstypen, wie z.B.
Kaufvertrag, Miet- oder Pachtvertrag, Werkvertrag, Maklervertrag, etc..
Probleme können hier
insbesondere auftreten bei
• Abschluss von Verträgen
• Beendigung von Verträgen
• Nichterfüllung von Verträgen
• Schlechterfüllung von Verträgen
Im BGB geregelt sind aber
auch die so genannten gesetzlichen Schuldverhältnisse, wie z.B. die
unerlaubte Handlung, die Geschäftsführung ohne Auftrag oder aber
bereicherungsrechtliche Ansprüche.
Rechtliche Fragen ergeben sich
hier insbesondere bei
• Schadensersatzansprüchen
• Schmerzensgeldansprüchen
• Unterlassungsansprüchen
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht wird
unterteilt Individual- und Kollektivarbeitsrecht.
Das Individualarbeitsrecht
regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und kann
unter anderem folgende Probleme aufwerfen:
• Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis
• Lohnzahlungspflicht
• Erholungsurlaub
• Verkürzung oder Verlängerung der vereinbarten
Arbeitszeit
• Anspruch des Arbeitnehmers auf Beschäftigung
• Kündigung und Abmahnung eines Arbeitsverhältnisses
• Mobbing
• Probleme mit dem Arbeitszeugnis
• Schutz in der Mutterschaft
• Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Das kollektive Arbeitsrecht
regelt das Recht der Arbeitsverbände in Beruf und Betrieb, sowie ihrer
Verträge und Kämpfe und umfasst unter anderem folgende Punkte:
• Koalitionsrecht
• Arbeitskampfrecht
• Tarifvertragsrecht
• Betriebsverfassungsrecht
• Mitbestimmungsrecht
• Betriebliche Altersversorgung
Einstweiliger
Rechtsschutz
Unter einstweiligem (oder
vorläufigem) Rechtsschutz versteht man die Möglichkeit, seine subjektiven
Rechte auch schon vor der Entscheidung in der Hauptsache wirksam sichern zu
lassen.
Wenn wegen der Dauer des
Hauptsacheverfahrens zu befürchten ist, dass bis zur Entscheidung in der
Hauptsache das streitige Recht endgültig verkürzt oder die Rechtsverletzung
fortgesetzt wird, kann eine vorläufige Entscheidung von dem Gericht
verlangt werden.
Zu unterscheiden sind dabei
folgende Arten:
• Arrest
Der Arrest dient der
Sicherung der Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung.
• Einstweilige Verfügung
Die einstweilige Verfügung
ist die vorläufige Entscheidung des Gerichts im Eilverfahren, die der
Sicherung eines nicht auf Geld gerichteten Anspruchs bis zur endgültigen
Entscheidung dient.
• einstweilige Anordnung
Die einstweilige Anordnung
kommt im Rahmen von Beschwerdeentscheidungen, im Verfahren der
Zwangsvollstreckung, in Ehesachen, sonstigen Familiensachen,
Kindschaftssachen und Unterhaltssachen in Betracht.
Erbrecht
Das Erbrecht regelt die
privatrechtlichen und vermögensrechtlichen Folgen des Todes eines Menschen.
Da nach dem Tod eines
Menschen dessen Rechtsfähigkeit endet, tritt an seine Stelle ein anderes
Rechtssubjekt.
Das Erbrecht bezeichnet die
Summe aller Rechtsnormen, welche die privatrechtlichen und
vermögensrechtlichen Folgen des Todes eines Menschen regeln.
Im Erbrecht können
insbesondere folgende Probleme auftreten:
• Wie formuliere ich meinen letzten Willen?
• Wie regle ich die Unternehmensnachfolge?
• Wie setze ich mich mit den Miterben auseinander?
• Wie gestalte ich mein Testament bzw. Erbvertrag?
• Brauche ich eine Patientenverfügung,
Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht?
• Wie mache ich meinen Pflichtteil geltend?
• Kann ich ein Testament anfechten?
• Macht es Sinn einen Testamentsvollstrecker zu
beauftragen?
Familienrecht
Das Familienrecht regelt
die Rechte in Bezug auf Ehe und Verwandtschaft. Hierzu gehören das
Eherecht, das Kindschafts- und Verwandtschaftsrecht, sowie die
Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft.
Folgende Bereiche sind
dabei sehr oft streitig:
• Ehescheidungsverfahren
• Zugewinnausgleich
• Versorgungsausgleich
• Hausratsteilung
• Ehewohnung
• elterliches Sorgerecht
• Umgangsrecht
• Kindesunterhalt
• Ehegattenunterhalt
• Elternunterhalt
• Vermögensauseinandersetzung
• Gestaltung von Eheverträgen bzw.
Scheidungsfolgenvereinbarungen
• Verträge für andere Lebensgemeinschaften
Missbrauch
So traurig es auch ist,
immer mehr Kinder und Frauen sind häuslicher Gewalt durch den Ehegatten
oder Lebenspartner ausgesetzt.
Deswegen ist es wichtig,
dass die Rechte bei Missbrauch, Gewalt oder Vergewaltigung schnell und
effizient geltend gemacht werden.
Ich kann für Sie
Schutzanordnungen aus dem Gewaltschutzgesetz erwirken und begleite Sie als
Nebenklägerin in den strafrechtlichen Verfahren.
Hierbei stehe ich Ihnen mit
meinem ganzen Wissen und Engagement zur Verfügung!
Forderungseinzug
Beim Forderungseinzug soll
eine Forderung beim Schuldner erfolgreich realisiert werden.
Dieses kann insbesondere
durch folgende Möglichkeiten erreicht werden.
• Mahnungen und außergerichtliche Einigungen
• Sicherung der Zwangsvollstreckung durch Arrest und
einstweilige Verfügungen
• Beantragung von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden
• Zahlungsklagen
• Einleitung und Durchführung der Zwangsvollstreckung
Miet-
und Wohnungseigentumsrecht
Das Mietrecht beschäftigt
sich mit der Vermietung und Verpachtung von Räumen. Dies kann zu
Wohnzwecken, wie auch zur gewerblichen Nutzung geschehen.
Rechtliche Beratung ist
insbesondere in folgenden Fällen ratsam:
• Vertragliche Gestaltung von Mietverträgen
• Durchsetzung der mietvertraglichen Ansprüche
• Überprüfung der Nebenkostenabrechnungen
• Abmahnung und Beendigung von Mietverhältnissen
• Zahlungsklagen
• Räumungsklagen
Das Wohnungseigentumsrecht
befasst sich mit den Rechten und Pflichten des Eigentums an einer einzelnen
Wohnung, welches als Sondereigentum gilt.
Probleme treten hierbei
häufig in folgenden Aspekten auf:
• Kauf von Wohnungseigentum
• Teilungserklärungen
• Rechte und Pflichten des Verwalters
• Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer
• Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung
Straf-
und Ordnungswidrigkeitenrecht
Das Strafrecht kommt dann
zum Tragen, wenn der Bürger kriminelles Unrecht begangen hat und deswegen
bestraft werden soll.
Begeht der Bürger eine Ordnungswidrigkeit,
die nicht als strafbare Handlung qualifiziert wird (z.B. ein
Geschwindigkeitsverstoß), dann handelt es sich dabei um eine
Ordnungswidrigkeit.
Ich berate meine Mandanten
sowohl im Straf- als auch im Ordnungswidrigkeitenrecht, jedoch vorwiegend
in folgenden Bereichen:
• Taten im Bereich der Verkehrsverstöße, wie z.B.
fahrlässige Körperverletzung oder
Tötung , Fahren ohne Führerschein, Trunkenheit im Verkehr,
Verkehrsunfallflucht und sonstige Verkehrsverstöße
• Straftaten im Bereich des beruflichen Handelns, wie
z.B. Betrug, Untreue, Nichtabführen von Sozialabgaben, etc.
Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht wird
einmal in das Verkehrsstrafrecht mit Ordnungswidrigkeitenrecht und in das
Verkehrszivilrecht unterteilt.
Das Verkehrsstrafrecht
umfasst alle Straftaten und Ordnungswidrigkeiten die im Rahmen des Führens
eines Kraftfahrzeuges vorgefallen sind, wie z.B. :
• Trunkenheit im Straßenverkehr
• Straßengefährdung
• Entzug der Fahrerlaubnis
• Unfallflucht
• Fahrlässige Körperverletzung
• Fahrlässige Tötung
• Geschwindigkeitsverstöße
• Rotlichtverstöße
Das Verkehrszivilrecht
beschäftigt sich mit den Ansprüchen aus Verkehrsunfällen, insbesondere
• Geltendmachung von Schadensersatz und
Schmerzensgeldansprüchen
• Korrespondenz mit der Haftpflichtversicherung
• Korrespondenz mit Polizei und Staatsanwaltschaft
Sollten Sie in einen Unfall
verwickelt sein, bei dem Sie nicht die Schuld trifft und die gegnerische
Haftpflicht den Schaden reguliert, dann werden die Kosten für die
Rechtsvertretung auch von der gegnerischen Haftpflichtversicherung
übernommen.
Viele
Schadensersatzansprüche werden nämlich nur dann übernommen, wenn diese
ausdrücklich geltend gemacht werden, wie z.B. Nutzungsentschädigung oder
Haushaltsführungsschaden.
Daher empfiehlt es sich
immer, rechtlichen Rat einzuholen.
Sonstige
Rechtsgebiete
Natürlich gibt es neben den
oben aufgeführten Rechtsgebieten noch eine Fülle anderer, die hier nicht
alle aufgeführt werden können.
Beispielhaft seien erwähnt
das Ausländerecht, das Arzthaftungsrecht, das Bau- und Architektenrecht,
das Europarecht, das Gesellschaftsrecht, das Insolvenzrecht, das
Internetrecht, das Reiserecht, das Sozialrecht, das Transportrecht, das
Verwaltungsrecht, etc..
Ich verfüge über etliche
Kooperationspartner, bitte sprechen Sie mich an!
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