Rechtsanwätin Janine Schwadorf

 

Rechtsgebiete

 

Im Folgenden soll Ihnen ein Eindruck meiner Tätigkeit als Rechtsanwältin vermittelt werden.

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bremen und der Rheinischen Friedrich- Wilhelms- Universität Bonn, sowie dem darauf folgendem Referendariat beim Landgericht Köln bin ich seit dem Jahr 2006 zugelassene Rechtsanwältin mit Büros in Alfter und in Bonn.

 

Neben meiner Tätigkeit als Rechtsanwältin habe ich einen Lehrauftrag an dem Rheinischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln und Bonn, wo ich Zivilrecht, Verwaltungsrecht und Staatsrecht doziere.

 

Als Volljuristin kann ich Sie in jedem Fall vertreten.

 

Durch die Zusammenarbeit mit einer Bonner Steuerberaterkanzlei können juristische Aspekte auch im Hinblick auf die steuerrechtliche Seite hin überprüft werden.

Die aufgeführten Rechtsgebiete sollen Ihnen einen kurzen Überblick über mein Beschäftigungsspektrum geben.

 

Janine_Schwadorf_portrait.jpgMeine Erfahrung als Anwältin hat mir gezeigt, dass gerade in der ersten Phase eines Rechtsstreits die entscheidenden Fehler gemacht werden.

Deshalb sollten Sie möglichst frühzeitig fachkundigen Rat einholen.

 

Und immer daran denken – Ihr Erfolg ist mein Erfolg!

 

 

 

Ihre Janine Schwadorf

 

Rechtsanwältin aus Leidenschaft               

 

 

 

Klicken Sie auf einen der folgenden Links,

um zum gewünschten Rechtsgebiet zu gelangen:

 

Allgemeines Zivilrecht und Vertragsrecht

Arbeitsrecht

Einstweiliger Rechtsschutz

Erbrecht

Familienrecht

Missbrauch

Forderungseinzug

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Verkehrsrecht

Sonstige Rechtsgebiete

 

 

 

 

Allgemeines Zivilrecht und Vertragsrecht

 

Das allgemeine Zivilrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) normiert.

Es regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Personen (natürliche oder juristische) untereinander.

 

Hierzu zählen insbesondere alle Rechte und Pflichten aus den verschiednen Vertragstypen, wie z.B. Kaufvertrag, Miet- oder Pachtvertrag, Werkvertrag, Maklervertrag, etc..

Probleme können hier insbesondere auftreten bei

              Abschluss von Verträgen

              Beendigung von Verträgen

              Nichterfüllung von Verträgen

              Schlechterfüllung von Verträgen

 

Im BGB geregelt sind aber auch die so genannten gesetzlichen Schuldverhältnisse, wie z.B. die unerlaubte Handlung, die Geschäftsführung ohne Auftrag oder aber bereicherungsrechtliche Ansprüche.

 

Rechtliche Fragen ergeben sich hier insbesondere bei

              Schadensersatzansprüchen

              Schmerzensgeldansprüchen

              Unterlassungsansprüchen

 

 

 

 

Arbeitsrecht

 

Das Arbeitsrecht wird unterteilt Individual- und Kollektivarbeitsrecht.

 

Das Individualarbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und kann unter anderem folgende Probleme aufwerfen:

              Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis

              Lohnzahlungspflicht

              Erholungsurlaub

              Verkürzung oder Verlängerung der vereinbarten Arbeitszeit

              Anspruch des Arbeitnehmers auf Beschäftigung

              Kündigung und Abmahnung eines Arbeitsverhältnisses

              Mobbing

              Probleme mit dem Arbeitszeugnis

              Schutz in der Mutterschaft

              Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

 

Das kollektive Arbeitsrecht regelt das Recht der Arbeitsverbände in Beruf und Betrieb, sowie ihrer Verträge und Kämpfe und umfasst unter anderem folgende Punkte:

              Koalitionsrecht

              Arbeitskampfrecht

              Tarifvertragsrecht

              Betriebsverfassungsrecht

              Mitbestimmungsrecht

              Betriebliche Altersversorgung

 

 

 

 

Einstweiliger Rechtsschutz

 

Unter einstweiligem (oder vorläufigem) Rechtsschutz versteht man die Möglichkeit, seine subjektiven Rechte auch schon vor der Entscheidung in der Hauptsache wirksam sichern zu lassen.

 

Wenn wegen der Dauer des Hauptsacheverfahrens zu befürchten ist, dass bis zur Entscheidung in der Hauptsache das streitige Recht endgültig verkürzt oder die Rechtsverletzung fortgesetzt wird, kann eine vorläufige Entscheidung von dem Gericht verlangt werden.

Zu unterscheiden sind dabei folgende Arten:

              Arrest

 

Der Arrest dient der Sicherung der Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung.

              Einstweilige Verfügung

 

Die einstweilige Verfügung ist die vorläufige Entscheidung des Gerichts im Eilverfahren, die der Sicherung eines nicht auf Geld gerichteten Anspruchs bis zur endgültigen Entscheidung dient.

              einstweilige Anordnung

 

Die einstweilige Anordnung kommt im Rahmen von Beschwerdeentscheidungen, im Verfahren der Zwangsvollstreckung, in Ehesachen, sonstigen Familiensachen, Kindschaftssachen und Unterhaltssachen in Betracht.

 

 

 

 

Erbrecht

 

Das Erbrecht regelt die privatrechtlichen und vermögensrechtlichen Folgen des Todes eines Menschen.

 

Da nach dem Tod eines Menschen dessen Rechtsfähigkeit endet, tritt an seine Stelle ein anderes Rechtssubjekt.

 

Das Erbrecht bezeichnet die Summe aller Rechtsnormen, welche die privatrechtlichen und vermögensrechtlichen Folgen des Todes eines Menschen regeln.

Im Erbrecht können insbesondere folgende Probleme auftreten:

              Wie formuliere ich meinen letzten Willen?

              Wie regle ich die Unternehmensnachfolge?

              Wie setze ich mich mit den Miterben auseinander?

              Wie gestalte ich mein Testament bzw. Erbvertrag?

              Brauche ich eine Patientenverfügung, Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht?

              Wie mache ich meinen Pflichtteil geltend?

              Kann ich ein Testament anfechten?

              Macht es Sinn einen Testamentsvollstrecker zu beauftragen?

 

 

 

 

Familienrecht

 

Das Familienrecht regelt die Rechte in Bezug auf Ehe und Verwandtschaft. Hierzu gehören das Eherecht, das Kindschafts- und Verwandtschaftsrecht, sowie die Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft.

 

Folgende Bereiche sind dabei sehr oft streitig:

              Ehescheidungsverfahren

              Zugewinnausgleich

              Versorgungsausgleich

              Hausratsteilung

              Ehewohnung

              elterliches Sorgerecht

              Umgangsrecht

              Kindesunterhalt

              Ehegattenunterhalt

              Elternunterhalt

              Vermögensauseinandersetzung

              Gestaltung von Eheverträgen bzw. Scheidungsfolgenvereinbarungen

              Verträge für andere Lebensgemeinschaften

 

 

 

 

Missbrauch

 

So traurig es auch ist, immer mehr Kinder und Frauen sind häuslicher Gewalt durch den Ehegatten oder Lebenspartner ausgesetzt.

 

Deswegen ist es wichtig, dass die Rechte bei Missbrauch, Gewalt oder Vergewaltigung schnell und effizient geltend gemacht werden.

 

Ich kann für Sie Schutzanordnungen aus dem Gewaltschutzgesetz erwirken und begleite Sie als Nebenklägerin in den strafrechtlichen Verfahren.

 

Hierbei stehe ich Ihnen mit meinem ganzen Wissen und Engagement zur Verfügung!

 

 

 

 

Forderungseinzug

 

Beim Forderungseinzug soll eine Forderung beim Schuldner erfolgreich realisiert werden.

Dieses kann insbesondere durch folgende Möglichkeiten erreicht werden.

              Mahnungen und außergerichtliche Einigungen

              Sicherung der Zwangsvollstreckung durch Arrest und einstweilige Verfügungen

              Beantragung von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden

              Zahlungsklagen

              Einleitung und Durchführung der Zwangsvollstreckung

 

 

 

 

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

 

Das Mietrecht beschäftigt sich mit der Vermietung und Verpachtung von Räumen. Dies kann zu Wohnzwecken, wie auch zur gewerblichen Nutzung geschehen.

Rechtliche Beratung ist insbesondere in folgenden Fällen ratsam:

              Vertragliche Gestaltung von Mietverträgen

              Durchsetzung der mietvertraglichen Ansprüche

              Überprüfung der Nebenkostenabrechnungen

              Abmahnung und Beendigung von Mietverhältnissen

              Zahlungsklagen

              Räumungsklagen

 

Das Wohnungseigentumsrecht befasst sich mit den Rechten und Pflichten des Eigentums an einer einzelnen Wohnung, welches als Sondereigentum gilt.

Probleme treten hierbei häufig in folgenden Aspekten auf:

              Kauf von Wohnungseigentum

              Teilungserklärungen

              Rechte und Pflichten des Verwalters

              Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer

              Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung

 

 

 

 

 

 

 

 

Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

 

Das Strafrecht kommt dann zum Tragen, wenn der Bürger kriminelles Unrecht begangen hat und deswegen bestraft werden soll.

 

Begeht der Bürger eine Ordnungswidrigkeit, die nicht als strafbare Handlung qualifiziert wird (z.B. ein Geschwindigkeitsverstoß), dann handelt es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit.

Ich berate meine Mandanten sowohl im Straf- als auch im Ordnungswidrigkeitenrecht, jedoch vorwiegend in folgenden Bereichen:

              Taten im Bereich der Verkehrsverstöße, wie z.B. fahrlässige Körperverletzung oder  Tötung , Fahren ohne Führerschein, Trunkenheit im Verkehr, Verkehrsunfallflucht und sonstige Verkehrsverstöße

              Straftaten im Bereich des beruflichen Handelns, wie z.B. Betrug, Untreue, Nichtabführen von Sozialabgaben, etc.

 

 

 

 

Verkehrsrecht

 

Das Verkehrsrecht wird einmal in das Verkehrsstrafrecht mit Ordnungswidrigkeitenrecht und in das Verkehrszivilrecht unterteilt.

 

Das Verkehrsstrafrecht umfasst alle Straftaten und Ordnungswidrigkeiten die im Rahmen des Führens eines Kraftfahrzeuges vorgefallen sind, wie z.B. :

              Trunkenheit im Straßenverkehr

              Straßengefährdung

              Entzug der Fahrerlaubnis

              Unfallflucht

              Fahrlässige Körperverletzung

              Fahrlässige Tötung

              Geschwindigkeitsverstöße

              Rotlichtverstöße

 

Das Verkehrszivilrecht beschäftigt sich mit den Ansprüchen aus Verkehrsunfällen, insbesondere

              Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüchen

              Korrespondenz mit der Haftpflichtversicherung

              Korrespondenz mit Polizei und Staatsanwaltschaft

 

Sollten Sie in einen Unfall verwickelt sein, bei dem Sie nicht die Schuld trifft und die gegnerische Haftpflicht den Schaden reguliert, dann werden die Kosten für die Rechtsvertretung auch von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen.

Viele Schadensersatzansprüche werden nämlich nur dann übernommen, wenn diese ausdrücklich geltend gemacht werden, wie z.B. Nutzungsentschädigung oder Haushaltsführungsschaden.

 

Daher empfiehlt es sich immer, rechtlichen Rat einzuholen.

 

 

 

 

Sonstige Rechtsgebiete

 

Natürlich gibt es neben den oben aufgeführten Rechtsgebieten noch eine Fülle anderer, die hier nicht alle aufgeführt werden können.

 

Beispielhaft seien erwähnt das Ausländerecht, das Arzthaftungsrecht, das Bau- und Architektenrecht, das Europarecht, das Gesellschaftsrecht, das Insolvenzrecht, das Internetrecht, das Reiserecht, das Sozialrecht, das Transportrecht, das Verwaltungsrecht, etc..

 

 

Ich verfüge über etliche Kooperationspartner, bitte sprechen Sie mich an!